Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 02.02.2020)

1 Grundsätzliches

1.1 Der Music Room wird als Einzelunternehmung geführt. Geschäftsinhaber ist Herr Amand Michael Struck. Im Folgenden wird das Unternehmen als Music Room bezeichnet.

1.2 Jegliche Terminvereinbarungen für Dienstleistungen durch den Music Room, die schriftlich oder auch mündlich mit dem Music Room getroffen werden, gilt es zu erfüllen. Absagen oder Veränderungen der vereinbarten Termine gelten nur dann als fristgerecht, wenn sie mindestens drei Werktage vor dem vereinbarten Termin getätigt werden.

1.3 Wird ein vereinbarter Termin ohne fristgerechte Angabe von Gründen bzw. grundlos durch den Auftraggeber nicht wahrgenommen, ausgenommen bei höherer Gewalt, so ist der Music Room berechtigt ein Ausfallhonorar in Höhe von max. 80% des gebuchten Termins mindestens jedoch 50,- Euro in Rechnung zu stellen.

1.4 Der Music Room ist nicht haftbar zu machen, falls durch das Verschulden vom Music Room ein Termin nicht erfüllt werden kann.

2 Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1 Der Music Room erbringt seine Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil sämtlicher mit dem Music Room geschlossenen Geschäftsverhältnisse und/oder Verträge sind und werden.

2.2 Einkaufs- und Geschäftsbedingungen sind für den Kunden als verbindlich anzusehen, wenn für das jeweilige Geschäftsverhältnis eine schriftliche Auftragserteilung bzw. Anerkennung vorliegt.

2.3 Ein Geschäftsverhältnis im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist allerdings auch ohne schriftlicher Auftragserteilung als rechtskräftig anzusehen, wenn der Kunde bereits und ohne ausdrücklichem Widerspruch eine Dienstleistung in Anspruch genommen bzw. in Auftrag gegeben hat (z.B. durch Übergabe von Ton- und/oder Datenträgern oder andere für den Auftrag relevante Gegenstände).

3 Haftungsausschluss

3.1 Die Benutzung der Geschäftsräume vom Music Room, sowie alle anderen sich im Gebäude befindendenden Räume, einschließlich der Außenanlagen (Zufahrtswege und Hof), erfolgt auf eigene Gefahr. Das Mitbringen von elektronischen und/oder nicht-elektronischen Gegenständen (z.B. Musikinstrumente, Gitarrenverstärker, Zubehör, etc.) erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr. Der Music Room haftet nicht, falls es zu Sachschäden an Music Room uneigenen Gegenständen an den oben genannten Orten kommt. Der Music Room haftet ebenfalls nicht, falls es zu Urheberrechtstverletzungen an Dritten durch den Geschäftspartner kommt.

3.2 Erbringt der Music Room eine Dienstleistung in Form von Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material, so handelt der Music Room immer im Namen des Auftraggebers und unter der Voraussetzung, dass er es stets für den privaten Gebrauch verwendet, bzw. er im Besitz der erforderlichen Lizenzen ist. Der Music Room gibt keine Gewährleistung für die einwandfreie Kompatibilität von beschreibbaren bzw. wiederbeschreibbaren Medien (z.B. CD-R/-RW, DVD-R/-RW), die vom Music Room erstellt wurden, mit etwaigen Lese- bzw. Abspielgeräten. Sofern die von 2InSide erstellten Medien am Herstellungsort einwandfrei funktionieren, besteht kein Recht auf Nachbesserung für den Geschäftspartner.

4 Verantwortlichkeit

4.1 Die im direkten Geschäftskontakt mit dem Music Room stehende Person ist voll verantwortlich zu machen, falls es zwischen ihr oder auch von ihr herbeigeführten Personen (z.B. Mitwirkende, Freunde, Verwandte, etc.), die nicht im direkten Geschäftskontakt mit dem Music Room stehen, zu jeglicher Art von Auseinandersetzungen kommt; insbesondere Sachbeschädigung, Missachtung der Nutzungsbestimmungen, Hausfriedensbruch, etc.

5 Angebote

5.1 Der Music Room ist längstens 30 Tage an ein Angebot gebunden, insofern das Angebot nicht als frei bleibend, bzw. unverbindlich ausgestellt wurde. Ansonsten gilt die auf dem Angebot vermerkte Gültigkeit. Der Music Room behält sich sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstige gewerbliche und nicht gewerbliche Schutzrechte an sämtlichen audio- und audiovisuellen Produktionen, Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen vor, insofern nichts Anderes für den jeweiligen Vertrag vereinbart wurde. Sämtliche vorbezeichneten Produktionen, Unterlagen und Gegenstände dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und ohne vorherige schriftliche Zustimmung vom Music Room nicht anderweitig genutzt werden.

6 Urheberrechte

6.1 Im Regelfall verbleiben sämtliche Urheberrechtsansprüche an erbrachten Leistungen bem Music Room. Wird jedoch eine Abtretung der Urheberrechte im jeweiligen Vertrag für einige oder alle vom Music Room erbrachten Leistungen vereinbart, so gelten die Urheberrechte für einen Zeitraum von 3 Jahren als an den Auftraggeber abgetreten. Hiernach fallen alle Ansprüche an den Music Room zurück. Eine zeitlich unbegrenzte Abtretung der Urheberrechte gilt nur bei expliziter, schriftlicher Erwähnung der Unbegrenztheit der Abtretung. Insofern nichts anderes vereinbart ist, überlässt der Music Room dem Auftraggeber die Nutzungs- und Auswertungsrechte gemäß der aus dem Auftrag hervorgehenden Einsatzzwecke für 3 Jahre nach Datum der Rechnungsstellung nicht exklusiv, es sei denn, Exklusivität wurde schriftlich vereinbart. Die Urheberrechte sowie alle anderen Nutzungsrechte verbleiben beim Music Room. Überlässt der Music Room sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Auswertungsrechte dem Geschäftspartner auf Unbegrenztheit in einem exklusiven Vertrag, vergütet der Geschäftspartner den Music Room gegenüber jede volle und auch angebrochene Minute pro Titel zum Lizenzpreis der zum Zeitpunkt der Vertragsausstellung vorliegenden Lizenzgebühren aus der aktuellen Preisliste vom Music Room.

6.2 Mit Abschluss eines Vertrages beim Music Room stimmt der Auftraggeber ausdrücklich und bis auf Wiederruf der Nutzung des entstandenen Bildmaterials für Werbe- und Promotionzwecke durch den Music Room auf Print- und Online-Medien zu. Der Wiederruf muss schriftlich an Tonstudio Music Room, Hörder Brückenstr. 8, 44263 Dortmund oder per E-Mail an info@music-room-dortmund.de erfolgen.

7 Leistungen vom Music Room

7.1 Vereinbarungen über die Beschaffenheit des Auftragsgegenstands und Eigenschaftszusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

7.2 Es gelten lediglich solche Leistungen als vereinbart, die tatsächlich im schriftlichen Auftrag aufgeführt sind, ausgenommen es handelt sich um eine nicht vorhersehbare und somit zwingende Notwendigkeit, die einen erheblichen Teil dazu beiträgt, das Produkt fertigzustellen.

7.3 Eventuelle Zusatzleistungen (z.B. Beschaffung einer Internet Domain oder Nutzungsrechte für fremdes Material (Bild, Text, Ton o. ä.) oder irgendeine andere, zusätzlich erbrachte Leistung oder Erweiterung einer vereinbarten Leistung wird vom Music Room gemäß der zur jeweiligen Zeit (nicht zur Zeit der Auftragserteilung) gültigen Preisliste abgerechnet.

7.4 Der Music Room ist zur Be- und Verarbeitung der vom Kunden zu liefernden Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne, Html- Dokumenten etc.) nur verpflichtet, soweit diese den vereinbarten Anforderungen entsprechen und mit angemessenem Aufwand zu verarbeiten sind.

7.5 Der Music Room ist berechtigt, den vereinbarten Auftrag in für den Kunden zumutbaren Teilleistungen zu erbringen.

8 Leistungsfristen

8.1 Leistungsfristen beginnen erst zu laufen, wenn vom Kunden zu liefernde Unterlagen oder Freigaben oder eine vereinbarte Anzahlung eingegangen sind.

8.2 Wird die Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen durch vom Music Room nicht zu vertretende Umstände verhindert, auch wenn dies Vorlieferanten oder Subunternehmer von 2InSide betrifft, verlängert sich die Frist um die Dauer der Verhinderung. Dauert die Verhinderung länger als 8 Wochen an, kann jede Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten.

8.3 Befindet sich der Kunde mit der Bezahlung von Teil- oder Abschlagsrechnungen im Verzug oder tritt nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in seinen Vermögensverhältnissen ein, ist 2InSide berechtigt, die weitere Bearbeitung des Auftrags einzustellen, bis Zahlung oder Sicherstellung der Zahlung erfolgt ist.

8.4 Gutscheine die vom Music Room ausgestellt wurden haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr ab Datum des Erwerbs.

9 Abnahme, Anzeige von Mängeln

9.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen vom Music Room binnen 3 Arbeitstagen nach Zurverfügungstellung zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Beanstandung oder verwendet der Kunde die vom Music Room erbrachte Leistung ohne Vorbehalt, gilt dies auch ohne ausdrückliche Erklärung des Kunden als Abnahme.

9.2 Der Music Room ist nur dann zur Gewährleistung bei offenkundigen Mängeln verpflichtet, wenn der Auftraggeber diese innerhalb der oben genannten Abnahmefrist schriftlich anzeigt. Der Auftraggeber hat in jedem Fall die Analyse und die Behebung der Mängel durch den Music Room zu ermöglichen. Sollte nach dreimaliger Korrektur keine Abnahme durch den Kunden stattfinden so wird der Music Room einen unabhängigen Sachverständigen hinzuziehen. Die Kosten hierfür trägt die Partei zu deren Ungunsten entschieden wird. Abgenommene Teile des Auftrages sind in jedem Fall zahlbar.

9.3 Droht infolge eines Mangels der Eintritt eines Schadens, hat der Kunde alle ihm zumutbaren Maßnahmen zur Verhinderung oder Verringerung eines solchen Schadens zu treffen und im übrigen den Music Room unverzüglich zu informieren.

10 Bezahlung

10.1 Wurde für Arbeiten keine ausdrückliche Preisvereinbarung getroffen, gelten die Preise der jeweiligen Preisliste vom Music Room. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen eingeschlossen. Produktübergabe erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung durch den Geschäftspartner an den Music Room.

10.2 Alle durch den Music Room erbrachten (Dienst-)Leistungen bleiben somit bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom Music Room.

10.3 Geforderte Beträge sind am Ende des Produktionstages, spätestens jedoch am Tag der Rechnungsstellung umgehend zu begleichen.

11 Pflichten des Kunden

11.1 Der Kunde hat dem Music Room unverzüglich über den Wechsel des Projektverantwortlichen, Änderungen seiner Rechtsform sowie die Beantragung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens in Kenntnis zu setzen.

11.2 Der Kunde hat selbst und auf eigene Kosten für die Vermittlung der vom Music Room erstellten Arbeitsergebnisse an Dritte zu sorgen. Sofern der Music Room dies ausnahmsweise übernimmt, hat der Kunde dem Music Room alle dazu notwendigen Daten und Zugangsberechtigungen zur Verfügung zu stellen.

11.3 Vom Kunden zur Verfügung zu stellende Daten sind an den Music Room in für den Music Room weiterverarbeitungsfähigen Formaten zu liefern, die zuvor mit dem Music Room einvernehmlich abgestimmt werden.

11.4 Die inhaltliche und rechtliche Überprüfung der vom Kunden bereitzustellenden Daten ist Sache des Kunden. Der Kunde hat die vom Music Room be- oder verarbeiteten Daten vor ihrer endgültigen Verwendung auf Anforderung vom Music Room zu prüfen und zu genehmigen.

11.5 Der Kunde versichert hinsichtlich der von ihm zur Verfügung zu stellenden Unterlagen und Daten, dass er insoweit über alle Bearbeitungs-, Nutzungs-, Verwertungs- und sonstigen Rechte verfügt, die zur Erbringung vom Music Room obliegenden Leistungen erforderlich sind.

11.6 Der Kunde hat allen Schaden zu ersetzen, der dem Music Room dadurch entsteht, dass der vom Kunden vorgegebene und gewünschte Inhalt der vom Music Room zu erbringenden Leistung gegen Recht und Gesetz oder gegen die guten Sitten verstößt oder Rechte Dritter verletzt, soweit der Music Room diesen Verstoß bei der ihr zumutbaren Prüfung nicht erkennen musste.

12 Geheimhaltung

12.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten sämtliche von oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zum Music Room bekannt gewordenen oder überlassenen Informationen und Unterlagen als vertraulich.

12.2 Der Kunde verpflichtet sich, den Music Room zu nennen und hierzu auf seiner Homepage oder dem endgültigen Datenträger die Vermerke („copyright“ und/oder „designed by“ oder in Abstimmung mit dem Music Room ähnliches) anzubringen und die dazugehörigen Verknüpfungen (Links) nicht zu entfernen. Eine Veränderung oder Bearbeitung der Arbeitsergebnisse vom Music Room bedarf deren vorheriger schriftlicher Zustimmung.

12.3 Zur Nutzung der Arbeitsergebnisse vom Music Room oder der vom Music Room beschafften Nutzungsrechte ist der Kunde erst berechtigt, wenn er die Forderungen vom Music Room aus dem zugrunde liegenden Vertrag vollständig beglichen hat.

13 Haftung des Music Rooms

13.1 Die Haftung des Music Rooms für die Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten ist ausgeschlossen, soweit dem Music Room nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wird eine vertragswesentliche Pflicht grob fahrlässig verletzt, so ist die Haftung vom Music Room auf den voraussehbaren Schaden begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten auch für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss. Der Music Room haftet keinesfalls für direkte oder indirekte Schäden, die aus der Nicht-Abnahme eines Produktes oder Auftrages des Music Rooms resultieren.

14 Unterlagen und Daten des Kunden

14.1 Der Music Room wird vom Kunden überlassene Unterlagen und Daten mit in eigenen Dingen üblicher Sorgfalt verwahren. Die Versicherung solcher Unterlagen oder Daten ist Sache des Kunden.

14.2 Unterlagen und Daten des Kunden wird der Music Room für die Dauer von 2 Jahren ab Abnahme und/oder Vertragsbeendigung aufbewahren und/oder gespeichert halten. Nach Ablauf dieser Frist ist der Music Room zur Vernichtung der Unterlagen und Datenträger und/oder zur Löschung von Daten berechtigt, wenn nicht der Kunde zuvor ihre Rückgabe verlangt hat.

15 Haftung für Schäden an Gegenständen oder Personen

15.1 Der Music Room übernimmt keinerlei Haftung für Personen- oder Sachschäden deren Ursache in leichter Fahrlässigkeit zu finden sind, oder im üblichen Arbeitsablauf eines Tonstudios als normal oder vertretbar anzusehen sind. Der Music Room übernimmt keinerlei Haftung für Verlust oder Schaden an von Dritten mitgebrachten Gegenständen (Equipment etc.).

15.2 Der Music Room verfügt über empfindliche Einrichtungen und Betriebsmittel, insbesondere technische Anlagen, die mit hoher Sorgfalt, Umsicht und Sachkenntnis zu behandeln sind. Mit dem Betreten und insbesondere der Inanspruchnahme dieser Anlagen und Betriebsmittel erkennt jeder Kunde eine erhöhte Sorgfaltspflicht im Umgang damit an. Alle Einrichtungen und Betriebsmittel sind mit Umsicht zu nutzen, insbesondere nicht direkt vom Music Room autorisierte Bedienungen elektrischer und elektronischer Anlagen sind untersagt.

15.3 Zum Schutz von empfindlichen Einrichtungen oder Arbeitsmitteln ist der Music Room berechtigt, Kunden, die ein diese Anlagen gefährdendes Verhalten an den Tag legen, des Hauses und auch des Grundstückes zu verweisen.

15.4 Der Music Room ist berechtigt, Kunden für aus Missachtung der oben festgelegten Bestimmungen entstandene Schäden haftbar zu machen.

16 Sonstiges

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Music Rooms. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

16.2 Änderungen und/oder Ergänzungen geschäftlicher, bzw. vertraglicher Vereinbarungen oder dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

16.3 Mündliche Nebenabkommen oder etwaige geschäftlich relevante Vereinbarungen auf mündlicher Basis sind für beide Parteien, außer zur Terminabsprache, unwirksam.

16.4 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen. Im Falle der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestimmung sind die Parteien verpflichtet, diese durch eine wirksame zu ersetzen, die dem verfolgten Zweck in gesetzlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

16.5 Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang der mit dem Music Room geschlossenen Verträge ist der Sitz des Music Rooms. Der Music Room ist berechtigt, auch an jedem anderen gesetzlich zulässigem Gerichtsstand zu klagen.